Die Übergabe eines Unternehmens an die nachfolgende Generation ist aus steuerlicher Sicht vor allem eines: ein gewaltiger Vermögenstransfer. Hier gilt es, durch die sichere Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes die Versteuerung stiller Reserven zu vermeiden und gleichzeitig die nachfolgende Generation möglichst umfassend vor einer Belastung mit Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu bewahren.
Jede Unternehmensnachfolge bietet aber auch Chancen: Es gibt keinen günstigeren Zeitpunkt, neue Konzernstrukturen zu diskutieren, als die Übertragung von Unternehmensanteilen. Egal ob Holding, Unternehmensgruppe oder die klassische Einunternehmensvariante – gerne stimmen wir mit Ihnen die Vorteile und Nachteile denkbarer Strukturen ab und nutzen den Anlass der Anteilsübertragung, um Ihre Wunschlösung zu realisieren.
Gleichzeitig ist jede Unternehmensnachfolge eine interdisziplinäre Aufgabe, die in enger Kooperation mit Rechtsanwälten, Notaren und Gutachtern erfolgen muss. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen kennen wir den Markt besser als andere. Profitieren Sie gerne von unserem Wissen, welche Experten für Ihr Anliegen die jeweils Richtigen sind.
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