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Eine beachtliche Förderung für den Erwerb der eigenen vier Wände: Das Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“

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>> Nordrhein-Westfalen fördert den Erwerb von selbst genutztem Wohnungseigentum mit bis zu 10.000 Euro. Allerdings müssen die Käufer hier selbst aktiv werden und einen Antrag bei der NRW.Bank stellen. Im Folgenden fassen wir Ihnen das Förderprogramm kurz zusammen. <<

 

Worum geht es?

Das Land NRW gewährt auf Antrag finanzielle Hilfen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnungseigentum. Hierdurch soll eine teilweise Kompensation für die anfallende Grunderwerbsteuer geschaffen werden.

 

Was sind die Fördervoraussetzungen?

Gefördert wird der Erwerb von Wohnungseigentum durch Privatpersonen. Die Förderung wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Immobilie eigenen Wohnzwecken (als Hauptwohnung) dient. Die Immobilie muss in NRW liegen und der notarielle Vertragsschluss im Jahr 2022 erfolgen. Ältere Kaufverträge werden leider nicht von der Förderung erfasst. Im Übrigen steht, auch bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen, die letztendliche Entscheidung über die Gewährung der Förderung im Ermessen der Behörde.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die mögliche Förderung beträgt 2 % des Erwerbsentgeltes, maximal aber 10.000 Euro.

Bei einer nur teilweisen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken wäre nur der betreffende Immobilienteil förderfähig. Deshalb müsste der Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag entsprechend aufgeteilt werden.

 

Wie komme ich an die Förderung?

Die Förderung wird nicht automatisch gewährt, sondern nur auf Antrag. Sie müssten hier also selbst aktiv werden. Außerdem ist zu beachten, dass nur ein begrenzter Topf an Fördermitteln bereitsteht. Insofern lohnt es sich, zeitnah einen Förderantrag zu stellen und nicht bis kurz vor dem Ende der Antragsfrist (30. Juni 2023) zu warten.

Der Antrag ist über das Portal der NRW.Bank (als zuständige Bewilligungsbehörde) online zu stellen. Weitere Informationen sowie die vollständige Förderrichtlinie erhalten Sie über die Homepage der NRW.Bank:

https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/

 

 

Haftungsausschluss:

Bei der voranstehenden Mitteilung handelt es sich um allgemeine Informationen, die keine steuerliche Beratung darstellen und diese im Einzelfall nicht ersetzen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir trotz sorgfältiger Recherche keine Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen übernehmen können.

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